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BOTSCHAFT - 23. August 2010

BOTSCHAFT - 23. August 2010

BOTSCHAFT 

DES GENERALSEKRETÄRS DER EUROPÄISCHEN UNION DER FLÜCHTLINGE UND VERTRIEBENEN ZUM EUROPAWEITEN GEDENKTAG AN DIE OPFER VON STALINISMUS UND NAZISMUS

(23. AUGUST 2010)

    Aus Anlass des 23. Augusts, des Europäischen Gedenktags an die Opfer von Stalinismus und Nazismus gemäß Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus, übersandte der Generalsekretär der Europäischen Union der Flüchtlinge und Vertriebenen den Staats- und Regierungsoberhäuptern der Europäischen Union sowie den Vertretern maßgeblicher europäischer Einrichtungen folgende Botschaft:

    »Im April vergangenen Jahres billigte das Europäische Parlament die Erklärung zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus, die mit expliziter Präzision die Grundlagen für eine wahre, endgültige Vereinigung Europas im Zeichen der Versöhnung zwischen den Völkern und den Nationen des Kontinents festlegt.

So handelnd nahm das Europäische Parlament endlich die Trauer und das Leid in sein Bewusstsein auf, das der Menschheit durch die beiden großen Diktaturen des zwanzigsten Jahrhunderts, den Nationalsozialismus und den Kommunismus, zugefügt wurden, weil beide auf grausamste Weise die Grundrechte und die Menschenrechte verletzt und vor, während und vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, der ein Bruderkrieg war, Millionen unschuldiger Opfer gefordert haben.

Zu den Opfern der Shoah und all jenen, die ihr Leben als Verfolgte des Nationalsozialismus und des Kommunismus in allen Ecken des Kontinents verloren, kommen die rund zwanzig Millionen Europäer hinzu, die aus ihren Heimatgebieten vertrieben oder zwangsweise ausgesiedelt wurden und die größte Völkerwanderung seit der späten Römerzeit bewirkten, sowie die Volksgruppen, die, isoliert und ihrer Grundrechte beraubt, außerhalb ihrer nationalen Grenzen Opfer brutaler Programme der Entnationalisierung und der Assimilierung wurden. 
   
    Mehr als sechzig Jahre nach dem Kriegsende und mehr als zwanzig Jahre nach der endgültigen Auflösung des kommunistischen Totalitarismus in Osteuropa sind die Beziehungen zwischen einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die von den zwangsweisen Umsiedlungen ganzer Volksgruppen betroffen sind, noch immer in anachronistischer  Weise schwierig und heikel.


    Die große Herausforderung der europäischen Integration in nächster Zukunft erfordert deshalb die Einleitung eines Reformprozesses mit dem Ziel, die Interessen derjenigen zu begrenzen, die noch immer die Wunde offen erhalten, die seit dem fernen 1945 die europäischen Völker spaltet und eine verinnerlichte und überzeugte Versöhnung als unabdingbare Voraussetzung für die ersehnte und endgültige Vereinigung verhindert.

Die Erklärung vom 2. April 2009 stellt sich demnach als eine Grundvoraussetzung für die Programmierung einer gemeinsamen Politik der Erneuerung mit der Fähigkeit dar, die Tötung von Millionen europäischer Bürger in den Vernichtungslagern, die Gewalttaten gegen Frauen und Kinder, die Internierung und die Massentötungen in den sowjetischen Gulag-Lagern sowie die wilden Vertreibungen von Millionen nach Kriegsende als Verbrechen gegen die Menschheit zu bewerten.

    In einem Europa, das durch gemeinsam getragene Werte vereint ist, die ein einziges gemeinsames historisches und kulturelles Erbe darstellen müssen, sind anachronistische und einem sektiererischen Geist entsprungene Kategorien von Verbrechen und diabolische Unterscheidungen zwischen weniger grausamen und anderen nicht länger akzeptabel und dürfen nicht länger existieren. 

    Nur auf diesem Weg und zwar durch die Annahme der am besten geeigneten Lösungen kann das Europa der totalitären Regime, des Unrechts und der an seinen Bürgern verübten Menschenrechtsverletzungen durch das vereinte und solidarische Europa ersetzt werden, dessen Verwirklichung die Gründungsväter mit Recht beabsichtigt haben.«


Massimiliano Lacota
Generalsekretär         

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Partner

OSCE ODIHR - Office for Democratic Institutions and Human Rights

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